Anmeldung einer Geflügelhaltung in Hessen
Anleitung zur Anmeldung einer Geflügelhaltung in Hessen (Beispiel: Wetteraukreis)
Wenn du in Hessen eine Geflügelhaltung anmelden möchtest, musst du dies bei drei verschiedenen Stellen tun (und zwar ab dem ersten Tier): der Hessischen Tierseuchenkasse, dem zuständigen Veterinäramt und dem Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) in Alsfeld.
Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
1. Anmeldung bei der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK)
- Warum?
Die HTSK registriert deinen Tierbestand, erhebt Beiträge und bietet im Seuchenfall Entschädigungen. Jede Geflügelhaltung (z. B. Hühner, Enten, Gänse, Wachteln) muss hier gemeldet werden, unabhängig davon, ob es sich um Hobby- oder gewerbliche Haltung handelt. - Wie?
Besuche die Website: www.hessischetierseuchenkasse.de.
Gehe zum Bereich „Erstanmeldung“ (unter „Meldung“ zu finden).
Fülle das Online-Formular aus. Du benötigst Angaben wie deine Adresse, Telefonnummer, E‑Mail-Adresse, den Standort der Tiere (falls abweichend von deiner Adresse) und die Anzahl der gehaltenen Geflügeltiere.
Alternativ kannst du das Formular ausdrucken und per Post oder Fax an folgende Adresse senden:- Hessische Tierseuchenkasse, Mainzer Str. 17, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 940830.
- Wichtig: Nach der Anmeldung erhältst du eine TSK-Nummer (Tierseuchenkassen-Nummer). Diese Nummer musst du später auch dem Veterinäramt im Wetteraukreis mitteilen.
2. Anmeldung beim Veterinäramt Wetteraukreis (oder dem zuständigen Veterinäramt)
- Warum?
Das Veterinäramt überwacht die Einhaltung tierseuchenrechtlicher Vorschriften und benötigt die Anmeldung, um im Falle einer Seuche schnell handeln zu können. Das Beispiel gilt für den Wetteraukreis. Sollte Deine Geflügelhaltung in einem anderen Landkreis liegen, musst Du die Anmeldung über das dortige Veterinäramt vornehmen. - Wie?
Das zuständige Veterinäramt für den Wetteraukreis findest du über die Website des Wetteraukreises: www.wetteraukreis.de.- Gehe auf „Bürgerdienste“ oder „Verbraucherschutz und Veterinärwesen“, um die Kontaktdaten zu finden, oder nutze direkt:
- Veterinäramt Wetteraukreis, Europaplatz, 61169 Friedberg, Tel.: 06031 83–0, E‑Mail: veterinaerwesen@wetteraukreis.de.
- Lade das Anmeldeformular von der Website herunter (oft unter „Tierhaltung“ oder „Tierseuchenbekämpfung“) oder kontaktiere das Amt per Telefon/E‑Mail, um das Formular anzufordern.
- Fülle das Formular aus. Du musst Angaben zu deiner Person, dem Standort der Geflügelhaltung (im Wetteraukreis) und der Anzahl sowie Art der Tiere machen.
- Sende es per Post, E‑Mail oder Fax an das Veterinäramt Wetteraukreis.
- Gehe auf „Bürgerdienste“ oder „Verbraucherschutz und Veterinärwesen“, um die Kontaktdaten zu finden, oder nutze direkt:
- Wichtig: Die Anmeldung ist kostenfrei. Teile dem Amt auch deine TSK-Nummer und die HVL-Registriernummer (siehe Schritt 3) mit, sobald du sie hast.
3. Anmeldung beim HVL in Alsfeld
- Warum?
Der HVL vergibt eine Registriernummer (HIT-Nummer), die für die Identifikation deiner Tierhaltung im Rahmen der Viehverkehrsverordnung erforderlich ist. Dies ist auch für Hobbyhaltungen vorgeschrieben. - Wie?
- Besuche die Website: www.hvl-alsfeld.de.
- Gehe zum Bereich „Viehverkehrsverordnung“ und lade das Formular „Zuteilung einer Registriernummer“ herunter.
- Fülle das Formular aus. Gib deine persönlichen Daten, den Standort der Haltung (z. B. im Wetteraukreis) und die Tierarten (z. B. Hühner, Enten) an.
- Sende es per Post, Fax oder E‑Mail an:
- Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V., An der Hessenhalle 1, 36304 Alsfeld, Tel.: 06631 78450, E‑Mail: info@hvl-alsfeld.de.
- Wichtig: Nach der Anmeldung erhältst du eine HIT-Nummer. Diese musst du dem Veterinäramt Wetteraukreis und der HTSK mitteilen. Der HVL erhebt eine einmalige Verwaltungsgebühr (meist im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich).
- Achtung: Der HVL zieht die Gebühr per Nachnahme auf den Brief mit der Anmeldebestätigung ein.
Zusätzliche Hinweise
- Reihenfolge: Du kannst mit der Anmeldung bei der HTSK oder dem HVL beginnen, da die jeweiligen Nummern später miteinander verknüpft werden. Das Veterinäramt sollte als letztes informiert werden, wenn du beide Nummern hast.
- Pflichten nach der Anmeldung:
- Bei der HTSK musst du jährlich zum 1. Januar eine Tierbestandsmeldung machen (Online-Formular oder per Post). Hier ist es ausreichend, die Durchschnittszahl der gehaltenen Tiere zu melden und man muss nicht bei jeder Glucke mit Küken korrigieren.
- Änderungen (z. B. Aufgabe der Haltung) musst du allen drei Stellen mitteilen.
- Führe ein Bestandsregister (z. B. Anzahl der Tiere, Zu- und Abgänge), das auf Verlangen vorgezeigt werden kann.
- Kosten: Die Anmeldung beim Veterinäramt ist kostenlos, der HVL erhebt eine einmalige Verwaltungsgebühr, und die HTSK verlangt jährliche Beiträge basierend auf der Tierbestandsgröße (meist im Cent-Bereich pro Tier).
Mit diesen Schritten bist du korrekt angemeldet und erfüllst die gesetzlichen Vorgaben in Hessen. Bei Fragen kannst du die genannten Stellen direkt kontaktieren – sie unterstützen dich gerne! Oder du fragst bei uns im Verein nach.