Imp­fung gegen New­cast­le Dise­a­se

Was ist New­cast­le Dise­a­se (ND)?

New­cast­le Dise­a­se (ND), auch bekannt als aty­pi­sche Geflü­gel­pest, ist eine hoch anste­cken­de Virus­er­kran­kung, die vor allem Vögel betrifft. Der Erre­ger ist ein Para­myxo­vi­rus (Avi­an Para­myxo­vi­rus Sero­typ 1). Die Krank­heit führt zu schwer­wie­gen­den wirt­schaft­li­chen Ver­lus­ten in der Geflü­gel­in­dus­trie und kann auch Wild­vö­gel betref­fen. Zu den Sym­pto­men zäh­len Atem­wegs­er­kran­kun­gen, Ner­ven­sym­pto­me, Durch­fall und ein deut­li­cher Rück­gang der Lege­leis­tung. Die Sterb­lich­keits­ra­te kann je nach Virus­stamm und Geflü­gel­art sehr hoch sein.

Muss ich gegen New­cast­le Dise­a­se imp­fen?

Ja, in Deutsch­land besteht eine gesetz­li­che Impf­pflicht gegen New­cast­le Dise­a­se für alle Geflü­gel­hal­ter, ein­schließ­lich Hob­by­hal­ter. Die Imp­fung ist ver­pflich­tend, um eine Ver­brei­tung der Krank­heit zu ver­hin­dern und die Geflü­gel­be­stän­de zu schüt­zen. Es ist wich­tig, die Imp­fun­gen regel­mä­ßig durch­zu­füh­ren und den Impf­plan ein­zu­hal­ten, da Ver­stö­ße straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen haben kön­nen.

Wie funk­tio­niert die Imp­fung?

Die Imp­fung gegen New­cast­le Dise­a­se erfolgt in der Regel durch die Ver­ab­rei­chung eines lebend abge­schwäch­ten oder inak­ti­vier­ten Impf­stoffs.

  • Lebend­impf­stof­fe: Die­se ent­hal­ten abge­schwäch­te For­men des Virus, die eine Immun­ant­wort aus­lö­sen, ohne die Krank­heit zu ver­ur­sa­chen. Sie wer­den oft über Trink­was­ser, Sprays oder Augen-/Na­sen­trop­fen ver­ab­reicht.

  • Inak­ti­vier­te Impf­stof­fe: Die­se ent­hal­ten abge­tö­te­te Viren und wer­den meist durch Injek­ti­on ver­ab­reicht. Sie bie­ten einen län­ger anhal­ten­den Schutz und wer­den häu­fig als Auf­fri­schungs­imp­fung ein­ge­setzt.

Die Wahl des Impf­stoffs und der Impf­plan hän­gen von den loka­len Vor­schrif­ten, dem Geflü­gel­typ und dem Alter der Tie­re ab. Es ist wich­tig, die Anwei­sun­gen des Tier­arz­tes oder die Her­stel­ler­an­ga­ben genau zu befol­gen, um eine opti­ma­le Wirk­sam­keit der Imp­fung zu gewähr­leis­ten.

Und wie wird das in der Pra­xis gehand­habt?

Die Impf­pflicht gegen New­cast­le Dise­a­se ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Geflü­gel­pest-Ver­ord­nung (Stand 2005). Neue­re Ver­ord­nun­gen ver­wei­sen jeweils in § 67 auf die­se Quel­le:

Bun­des­ge­setz­blatt: Bekannt­ma­chung der Neu­fas­sung der Geflü­gel­pest-Ver­ord­nung Vom 20. Dezem­ber 2005

Dort steht in Kurz­form: „Der Besit­zer von Hüh­nern hat dafür zu sor­gen, dass sei­ne Tie­re aus­rei­chend gegen ND geimpft sind.“

Im Geset­zes­text gibt es kei­ne zeit­li­chen Vor­ga­ben bezüg­lich der Impf­wie­der­ho­lun­gen, es muss ledig­lich aus­rei­chend sein.
Und was ist jetzt aus­rei­chend? Alle 6 Wochen, oder reicht viel­leicht auch ein vier­tel­jähr­li­cher Rhyth­mus?

Hier bezie­hen wir uns auf die Stel­lung­nah­me von Dr. Micha­el Götz, BDRG

Und vor allem auf die Stu­die der UNI Gie­ßen

Unser Ver­ein impft alle 12 Wochen gegen ND in Form einer Trink­was­ser­imp­fung, die im Mit­glieds­bei­trag ent­hal­ten ist.