Impfung gegen Newcastle Disease
Was ist Newcastle Disease (ND)?
Newcastle Disease (ND), auch bekannt als atypische Geflügelpest, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die vor allem Vögel betrifft. Der Erreger ist ein Paramyxovirus (Avian Paramyxovirus Serotyp 1). Die Krankheit führt zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Verlusten in der Geflügelindustrie und kann auch Wildvögel betreffen. Zu den Symptomen zählen Atemwegserkrankungen, Nervensymptome, Durchfall und ein deutlicher Rückgang der Legeleistung. Die Sterblichkeitsrate kann je nach Virusstamm und Geflügelart sehr hoch sein.
Muss ich gegen Newcastle Disease impfen?
Ja, in Deutschland besteht eine gesetzliche Impfpflicht gegen Newcastle Disease für alle Geflügelhalter, einschließlich Hobbyhalter. Die Impfung ist verpflichtend, um eine Verbreitung der Krankheit zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen. Es ist wichtig, die Impfungen regelmäßig durchzuführen und den Impfplan einzuhalten, da Verstöße strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Wie funktioniert die Impfung?
Die Impfung gegen Newcastle Disease erfolgt in der Regel durch die Verabreichung eines lebend abgeschwächten oder inaktivierten Impfstoffs.
Lebendimpfstoffe: Diese enthalten abgeschwächte Formen des Virus, die eine Immunantwort auslösen, ohne die Krankheit zu verursachen. Sie werden oft über Trinkwasser, Sprays oder Augen-/Nasentropfen verabreicht.
Inaktivierte Impfstoffe: Diese enthalten abgetötete Viren und werden meist durch Injektion verabreicht. Sie bieten einen länger anhaltenden Schutz und werden häufig als Auffrischungsimpfung eingesetzt.
Die Wahl des Impfstoffs und der Impfplan hängen von den lokalen Vorschriften, dem Geflügeltyp und dem Alter der Tiere ab. Es ist wichtig, die Anweisungen des Tierarztes oder die Herstellerangaben genau zu befolgen, um eine optimale Wirksamkeit der Impfung zu gewährleisten.
Und wie wird das in der Praxis gehandhabt?
Die Impfpflicht gegen Newcastle Disease ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung (Stand 2005). Neuere Verordnungen verweisen jeweils in § 67 auf diese Quelle:
Bundesgesetzblatt: Bekanntmachung der Neufassung der Geflügelpest-Verordnung Vom 20. Dezember 2005
Dort steht in Kurzform: „Der Besitzer von Hühnern hat dafür zu sorgen, dass seine Tiere ausreichend gegen ND geimpft sind.“
Im Gesetzestext gibt es keine zeitlichen Vorgaben bezüglich der Impfwiederholungen, es muss lediglich ausreichend sein.
Und was ist jetzt ausreichend? Alle 6 Wochen, oder reicht vielleicht auch ein vierteljährlicher Rhythmus?
Hier beziehen wir uns auf die Stellungnahme von Dr. Michael Götz, BDRG
- Dr. Michael Götz, BDRG: Die bisherige Praxis Rassegeflügel alle 12 Wochen gegen die Newcastle Krankheit zu impfen ist ausreichend
Und vor allem auf die Studie der UNI Gießen
- F. Möller Palau-Ribes et al.: Untersuchungen zur Serokonversion von Rassegeflügelbeständen nach ND-Lebendimpfungen unter Feldbedingungen (Kurzfassung)
- Björn Oberländer et al.: Evaluation of Newcastle Disease antibody titers in backyard poultry in Germany with a vaccination interval of twelve weeks (vollständiger Artikel)
Unser Verein impft alle 12 Wochen gegen ND in Form einer Trinkwasserimpfung, die im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.