Biosicherheitsmaßnahmen bei Vogelgrippe (Aviäre Influenza)
Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) zählt zu den gefährlichsten Geflügelkrankheiten weltweit. Besonders hochansteckende Varianten wie H5N1 können schnell große Bestände infizieren und auch für den Menschen ein Gesundheitsrisiko darstellen. Für Hobbygeflügelhalter und Züchter ist daher ein bewusstes und verantwortungsvolles Management entscheidend, um das eigene Geflügel vor einer Ansteckung zu schützen und die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Warum Biosicherheit so wichtig ist
Wildvögel, insbesondere Wasservögel (z.B. Kraniche), sind häufig Überträger des Virus. Sie scheiden es über Kot, Speichel oder Sekrete aus. Hobbyhaltungen geraten vor allem dann in Gefahr, wenn es zu Kontakt zwischen Wildvögeln und dem eigenen Geflügel kommt oder Virusreste über kontaminierte Schuhe, Futter, Einstreu oder Gerätschaften eingeschleppt werden.
Zentrale Maßnahmen zur Vorbeugung
1. Stallpflicht und Schutzvorrichtungen
- In Risikogebieten kann eine behördliche Stallpflicht angeordnet sein. Diese sollte unbedingt beachtet werden.
- Wo kein geschlossener Stall möglich ist, helfen überdachte und nach allen Seiten abgesicherte Ausläufe.
- Netze oder Planen verhindern das Eindringen von Wildvögeln und den Eintrag von deren Kot.
2. Hygieneregeln im Alltag
- Vor und nach jedem Kontakt mit Geflügel Hände gründlich waschen und desinfizieren.
- Schuhe und Arbeitskleidung, die ausschließlich im Stallbereich verwendet wird, um Eintrag von Viren von außen zu verhindern.
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Stall, Geräten und Transportkisten.
- Besondere Vorsicht nach Spaziergängen in Siedlungs- und Nistgebieten von Wasservögeln (z.B. Bingenheimer Ried).
- Kadaver von Wildvögeln nicht anfassen. Falls notwendig, nur mit Schutzmaßnahmen wie Einweghandschuhen handhaben.
3. Futter- und Wasserhygiene
- Futter und Tränkwasser vor Wildvögeln schützen, am besten nur im Stall oder in überdachten Bereichen anbieten.
- Verunreinigtes Futter und Wasser sofort entsorgen und Behälter reinigen.
- Kein Oberflächenwasser aus Pfützen oder Gewässern verfüttern und den Zugang zu solchen Gewässern verhindern
- Ebenso kein gesammeltes Regenwasser aus Regentonnen, da dort z.B. Vogelexkremente vom Dach hineingespült werden können
4. Tierverkehr reduzieren
- Neu zugekauftes Geflügel zunächst in Quarantäne halten, mindestens 14 Tage getrennt vom bestehenden Bestand.
- Besucher nur in Ausnahmefällen in den Stall lassen und auf Hygienemaßnahmen hinweisen.
- Keine Tiere auf Geflügelmärkten kaufen, wenn ein erhöhtes Risiko besteht.
5. Gesundheitskontrolle des Bestandes
- Tiere täglich beobachten: Achten auf Symptome wie Atemnot, plötzliche Todesfälle, Fressunlust oder stark sinkende Legeleistung.
- Bei Verdacht auf Vogelgrippe sofort das Veterinäramt oder den Tierarzt kontaktieren.
- Tote Tiere nicht selbst entsorgen, sondern melden.
Gesetzliche Vorgaben
In Deutschland unterliegt die Vogelgrippe der Meldepflicht. Das bedeutet, jedem Verdachtsfall muss umgehend nachgegangen werden. Darüber hinaus können Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet sowie Tests angeordnet werden. Hobbyhalter und Züchter sollten aktuelle Informationen des lokalen Veterinäramtes regelmäßig verfolgen.
Verantwortung in der eigenen Haltung
Auch kleine Bestände leisten einen Beitrag zur Tiergesundheit im Gesamtsystem. Wer seine Tiere schützt, schützt zugleich Nachbarbestände, die Geflügelwirtschaft und letztlich auch die öffentliche Gesundheit.
Wichtige Informationsquellen
- TSIS (TierSeuchenInformationsSystem) des Friedrich-Löffler-Instituts
- Wetteraukreis: Vogelgrippe – Informationen für Tierhalter
- Merkblatt: Aufstallungspflicht und die Konsequenzen für Geflügel
- landwirtschaft.hessen.de: Viruserkrankung Vogelgrippe (inkl. Übersicht Ausbrüche Hessen)
