Biosicherheitsmaßnahmen bei Vogelgrippe (Aviäre Influenza)

Die Vogel­grip­pe (Aviä­re Influ­en­za) zählt zu den gefähr­lichs­ten Geflü­gel­krank­hei­ten welt­weit. Beson­ders hoch­an­ste­cken­de Vari­an­ten wie H5N1 kön­nen schnell gro­ße Bestän­de infi­zie­ren und auch für den Men­schen ein Gesund­heits­ri­si­ko dar­stel­len. Für Hob­by­ge­flü­gel­hal­ter und Züch­ter ist daher ein bewuss­tes und ver­ant­wor­tungs­vol­les Manage­ment ent­schei­dend, um das eige­ne Geflü­gel vor einer Anste­ckung zu schüt­zen und die Aus­brei­tung des Virus zu ver­hin­dern.

Warum Biosicherheit so wichtig ist

Wild­vö­gel, ins­be­son­de­re Was­ser­vö­gel (z.B. Kra­ni­che), sind häu­fig Über­trä­ger des Virus. Sie schei­den es über Kot, Spei­chel oder Sekre­te aus. Hob­by­hal­tun­gen gera­ten vor allem dann in Gefahr, wenn es zu Kon­takt zwi­schen Wild­vö­geln und dem eige­nen Geflü­gel kommt oder Virus­res­te über kon­ta­mi­nier­te Schu­he, Fut­ter, Ein­streu oder Gerät­schaf­ten ein­ge­schleppt wer­den.

Zentrale Maßnahmen zur Vorbeugung

1. Stallpflicht und Schutzvorrichtungen

  • In Risi­ko­ge­bie­ten kann eine behörd­li­che Stall­pflicht ange­ord­net sein. Die­se soll­te unbe­dingt beach­tet wer­den.
  • Wo kein geschlos­se­ner Stall mög­lich ist, hel­fen über­dach­te und nach allen Sei­ten abge­si­cher­te Aus­läu­fe.
  • Net­ze oder Pla­nen ver­hin­dern das Ein­drin­gen von Wild­vö­geln und den Ein­trag von deren Kot.

2. Hygieneregeln im Alltag

  • Vor und nach jedem Kon­takt mit Geflü­gel Hän­de gründ­lich waschen und des­in­fi­zie­ren.
  • Schu­he und Arbeits­klei­dung, die aus­schließ­lich im Stall­be­reich ver­wen­det wird, um Ein­trag von Viren von außen zu ver­hin­dern.
  • Regel­mä­ßi­ge Rei­ni­gung und Des­in­fek­ti­on von Stall, Gerä­ten und Trans­port­kis­ten.
  • Beson­de­re Vor­sicht nach Spa­zier­gän­gen in Sied­lungs- und Nist­ge­bie­ten von Was­ser­vö­geln (z.B. Bin­gen­hei­mer Ried).
  • Kada­ver von Wild­vö­geln nicht anfas­sen. Falls not­wen­dig, nur mit Schutz­maß­nah­men wie Ein­weg­hand­schu­hen hand­ha­ben.

3. Futter- und Wasserhygiene

  • Fut­ter und Tränk­was­ser vor Wild­vö­geln schüt­zen, am bes­ten nur im Stall oder in über­dach­ten Berei­chen anbie­ten.
  • Ver­un­rei­nig­tes Fut­ter und Was­ser sofort ent­sor­gen und Behäl­ter rei­ni­gen.
  • Kein Ober­flä­chen­was­ser aus Pfüt­zen oder Gewäs­sern ver­füt­tern und den Zugang zu sol­chen Gewäs­sern ver­hin­dern
  • Eben­so kein gesam­mel­tes Regen­was­ser aus Regen­ton­nen, da dort z.B. Vogel­ex­kre­men­te vom Dach hin­ein­ge­spült wer­den kön­nen 

4. Tierverkehr reduzieren

  • Neu zuge­kauf­tes Geflü­gel zunächst in Qua­ran­tä­ne hal­ten, min­des­tens 14 Tage getrennt vom bestehen­den Bestand.
  • Besu­cher nur in Aus­nah­me­fäl­len in den Stall las­sen und auf Hygie­ne­maß­nah­men hin­wei­sen.
  • Kei­ne Tie­re auf Geflü­gel­märk­ten kau­fen, wenn ein erhöh­tes Risi­ko besteht.

5. Gesundheitskontrolle des Bestandes

  • Tie­re täg­lich beob­ach­ten: Ach­ten auf Sym­pto­me wie Atem­not, plötz­li­che Todes­fäl­le, Fress­un­lust oder stark sin­ken­de Lege­leis­tung.
  • Bei Ver­dacht auf Vogel­grip­pe sofort das Vete­ri­när­amt oder den Tier­arzt kon­tak­tie­ren.
  • Tote Tie­re nicht selbst ent­sor­gen, son­dern mel­den.

Gesetzliche Vorgaben

In Deutsch­land unter­liegt die Vogel­grip­pe der Mel­de­pflicht. Das bedeu­tet, jedem Ver­dachts­fall muss umge­hend nach­ge­gan­gen wer­den. Dar­über hin­aus kön­nen Schutz- und Über­wa­chungs­zo­nen ein­ge­rich­tet sowie Tests ange­ord­net wer­den. Hob­by­hal­ter und Züch­ter soll­ten aktu­el­le Infor­ma­tio­nen des loka­len Vete­ri­när­am­tes regel­mä­ßig ver­fol­gen.

Verantwortung in der eigenen Haltung

Auch klei­ne Bestän­de leis­ten einen Bei­trag zur Tier­ge­sund­heit im Gesamt­sys­tem. Wer sei­ne Tie­re schützt, schützt zugleich Nach­bar­be­stän­de, die Geflü­gel­wirt­schaft und letzt­lich auch die öffent­li­che Gesund­heit.

Wichtige Informationsquellen